Saalbau Reinach
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für die Ticketkäuferinnen und -käufer
1. SAALBAU REINACH ALS AGENTIN DER VERANSTALTER
Die SAALBAU REINACH ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen, sondern
fungiert als Agentin von mehreren Veranstaltern. Vertragliche Beziehungen bezüglich der
Veranstaltungen bestehen ausschliesslich zwischen dem/der Ticketkäufer/in und dem jeweiligen
Veranstalter.
Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der/die Ticketkäufer/in den SAALBAU REINACH mit der
Abwicklung des Kartenkaufes sowie deren Zustellung.
2. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Für Vermögens-, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Organisation und
Durchführung von Veranstaltungen übernimmt die SAALBAU REINACH keine Haftung. SAALBAU
REINACH schliesst insbesondere jegliche Haftung aufgrund von Absagen und Verschiebungen von
Veranstaltungen oder wegen deren fehlerhafter Organisation und Durchführung aus.
Für die Richtigkeit der durch die SAALBAU REINACH (z.B. auf ihrer Internet-Seite und in anderen
Publikationsmedien) verbreiteten Informationen wird keine Gewähr geleistet. Insbesondere garantiert
die SAALBAU REINACH weder für die Korrektheit noch für die Vollständigkeit der Informationen.
SAALBAU REINACH haftet nicht für Schäden, welche infolge Nutzung der Saalbau-Internetseite
durch Störung, Unterbrüche und Überlastungen des EDV-Systems des Benutzers entstanden sind.
Desgleichen haftet SAALBAU REINACH nicht für Schäden aus Übermittlungsfehlern oder aus
anderen Mängeln.
3. VORSCHRIFTEN DES VERANSTALTERS / GÜLTIGKEIT DER TICKETS
Den Vorschriften des Veranstalters, welche bei diesem auf Anfrage erhältlich sind, ist Folge zu
leisten. Der/die Ticketkäufer/in anerkennt diese Vorschriften ausdrücklich, insbesondere bezüglich
der darin enthaltenen Sicherheitsauflagen, Alters- und weiteren Zutrittsbeschränkungen sowie
etwaiger anderer Vorschriften. Jeglicher Missbrauch der Tickets ist untersagt. Den Anweisungen des
Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung droht der Ausschluss von der
Veranstaltung.
Tickets sind nur gültig, sofern sie über einen offiziellen Vertriebskanal des SAALBAU REINACHS
bezogen und vollständig bezahlt worden sind. Der/die Ticketkäufer/in muss selbst sicherstellen, dass
sein/ihr Selfprint-Ticket vor Missbrauch (z.B. widerrechtliches Kopieren, Verändern oder Ausdrucken
durch Unberechtigte) geschützt ist. Tickets sind vor Feuchtigkeit, Schmutz, Beschädigung sowie
mechanischen oder optischen Einwirkungen etc. zu schützen. Der Barcode muss maschinenlesbar
sein.
Ebenfalls muss der/die Ticketkäufer/in selbst sicherstellen, dass seine/ihre Tickets bei
Eventdurchführung bezahlt ist/sind. Zu beachten sind hier insbesondere die Verarbeitungsfristen der
einzelnen Zahlungsmittel.
4. ERHEBUNG, VERARBEITUNG UND VERWENDUNG VON DATEN
Die Datenschutzerklärung ist integraler und bindender Teil dieser AGB.
SAALBAU REINACH erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert Personendaten, sofern dies zur
Erbringung von Dienstleistungen, zur Zustellung von Marketinginformationen und zum Ticketvertrieb
notwendig ist.
Personendaten wie Email Adresse, Name und Vorname, Adresse sowie Geburtsdatum, welche beim
Bestell- Anmeldungs- oder Akkreditierungsprozess angegeben werden, werden dem jeweiligen
Veranstalter, bei dem ein Ticket gekauft oder bei dem sich angemeldet bzw. akkreditiert wurde,
zwecks Vertragserfüllung, Zustellung weiterführender Veranstaltungsinformationen und
Einlasskontrolle zur Verfügung gestellt.
5. RÜCKGABE UND UMTAUSCH DER TICKETS
Rückgabe oder Umtausch der Tickets ist generell ausgeschlossen. Bei Verschiebungen von
Veranstaltungen sind die Tickets automatisch für das Verschiebungsdatum gültig. Wird eine
Veranstaltung abgesagt, so können die Tickets innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntgabe der Absage
durch SAALBAU REINACH zum Nennwert zurückgegeben werden. Der Rückforderungsanspruch
des/der Ticketkäufers/Ticketkäuferin richtet sich ausschliesslich gegen den Veranstalter
(Vertragspartner) und ist grundsätzlich bei diesem geltend zu machen. Die SAALBAU REINACH ist
indessen berechtigt aber nicht verpflichtet, noch nicht an den Veranstalter weitergeleitete und/oder
von diesen zurückvergüteten Beträgen namens des Veranstalters dem/der Ticketkäufer
Ticketkäuferin zurückzuerstatten. Rücknahme der Tickets und Rückzahlung der Ticketkosten
erfolgen gegebenenfalls durch diejenige Kaufstelle, die das Ticket ausgegeben hat.
In allen anderen Fällen sowie nach Ablauf der Frist von 30 Tagen kann die Rückgabe nur noch beim
Veranstalter gemäss dessen Rücknahme-Vorschriften erfolgen.
6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Abweichungen von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn
sie schriftlich vereinbart werden. Mit der Bestellung von Tickets anerkennt der/die Ticketkäufer/in die
obenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. SAALBAU REINACH behält sich vor, diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für bereits
aufgegebene Bestellungen gelten solche Änderungen nicht. Sollten einzelne Punkte dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter (und der SAALBAU REINACH)
einerseits und dem/der Ticketkäufer/in andererseits ist materielles Schweizer Recht anwendbar.
Für den Auftraggeber / Veranstalter
1. INTEGRIERENDER BESTANDTEIL AGB GEGENÜBER TICKETKÄUFERN
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit Ticketkäuferinnen und Ticketkäufern (siehe oben)
bilden integrierenden Bestandteil dieser AGB für Auftraggeber bzw. Veranstalter.
2. HAFTUNGSAUSSCHLUSS GEGENÜBER VERANSTALTERN
Die Services der SAALBAU REINACH werden ausdrücklich ohne Mängelgewähr und ohne
Verfügbarkeitsgewährleistung bereitgestellt. Die SAALBAU REINACH haftet somit gegenüber
Veranstaltern, Agenturen oder anderen Anspruchsgruppen nicht für Mehraufwand, Schäden und
Folgeschäden, welche durch die Nutzung der SAALBAU Plattform entstanden sind. Insbesondere
haftet die SAALBAU REINACH nicht für Schäden oder Mehraufwand, welche infolge von Störungen
und Unterbrüchen der Plattform und anderer Softwarelösungen oder aus Übermittlungsfehlern
entstehen.
Für die Richtigkeit der durch die SAALBAU REINACH (z.B. auf ihrer Internet-Seite und in anderen
Publikationsmedien) verbreiteten Informationen wird keine Gewähr geleistet. Insbesondere garantiert
die SAALBAU REINACH weder für die Korrektheit noch für die Vollständigkeit der Informationen.
3. VERSCHIEBUNG UND AUSFALL VON VERANSTALTUNGEN
Wird eine Veranstaltung verschoben, sind die Tickets automatisch für die Ersatzveranstaltung gültig.
Eine Ersatzveranstaltung muss hierbei kumulativ die folgenden Kriterien erfüllen: 1. Gleiche oder
gleichwertige Künstler, 2. Gleiche oder gleichwertige Location, 3. Gleich- oder höherpreisige
Ticketkategorien.
Hierbei gelten folgende Fristen: Fällt eine Veranstaltung nicht aufgrund von «höherer Gewalt» aus,
ist die Ersatzveranstaltung im SAALBAU System innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntgabe der
Verschiebung aufzuschalten. Die Durchführung der Ersatzveranstaltung muss zudem innerhalb von
360 Tagen nach geplantem Datum der verschobenen Veranstaltung erfolgen. Wenn keine
entsprechende Ersatzveranstaltung aufgeschaltet und durchgeführt wird, so gilt die Veranstaltung
spätestens 60 Tage nach Bekanntgabe der Eventverschiebung als ausgefallen und wird
dementsprechend bearbeitet. Fällt eine Veranstaltung aufgrund von «höherer Gewalt» aus, gelten
verlängerte Fristen. In diesem Fall muss die Ersatzveranstaltung innerhalb von 180 Tagen nach
Bekanntgabe der Eventverschiebung im SAALBAU System aufgeschaltet werden und die
Durchführung der Ersatzveranstaltung muss innerhalb von 720 Tagen nach geplantem Datum der
verschobenen Veranstaltung erfolgen. Wenn keine entsprechende Ersatzveranstaltung aufgeschaltet
und durchgeführt wird, so gilt die aufgrund von «höherer Gewalt» verschobene Veranstaltung
spätestens 180 Tage nach Datum der Bekanntgabe der Eventverschiebung als ausgefallen und wird
dementsprechend bearbeitet. Als «höhere Gewalt» gelten unvorhersehbare aussergewöhnliche
Ereignisse, welche mit dem «Betrieb» der Veranstalterin nicht zusammenhängen, sondern mit
unabwendbarer Gewalt von aussen hereinbrechen wie exemplarisch Naturkatastrophen,
aussergewöhnliche Unwetter, Seuchen oder Ausbrüche von Krankheiten mit weitreichenden Folgen
(Aufzählung nicht abschliessend).
Veranstaltungen, wo die Durchführung einer Ersatzveranstaltung innerhalb der definierten Fristen
aufgrund ihrer Natur für die Ticketkäufer/innen nicht zumutbar ist, werden bei nicht fristgerechter
Durchführung als Eventausfälle behandelt. Beispiele für solche Veranstaltungen sind solche, welche
an einen Feiertag, an ein Datum oder an einen bestimmten Sachverhalt gebunden sind wie
Osterkonzerte, Silvesterpartys oder Public Viewings.
Fällt eine Veranstaltung ohne Ersatztermin aus, hat der Auftraggeber dem/der Ticketkäufer/in die
Ticketkosten vollständig zurückzuerstatten. Die SAALBAU REINACH als Auftragnehmerin (Agentin)
ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die Tickets zu stornieren und dem/der Ticketkäufer/in die
Ticketkosten zurückzuerstatten.
Die SAALBAU REINACH wird eine solche Rückabwicklung nur übernehmen, sofern die erhaltenen
Beträge noch nicht an den Auftraggeber weitergeleitet oder von diesem wieder zurückerstattet
wurden.
4. HAFTUNG FÜR KORREKTE UND SICHERE DURCHFÜHRUNG DER VERANSTALTUNG
Der SAALBAU REINACH haftet für eine gesetzeskonforme und sichere Durchführung seiner
Veranstaltung. Der SAALBAU REINACH erlässt wo nötig spezielle Vorschriften für die Durchführung
seiner Veranstaltung und macht diese dem Publikum zugänglich. Bei Verschiebung und Ausfall einer
Veranstaltung haftet der SAALBAU REINACH für die frühzeitige und korrekte Kommunikation
gegenüber den Ticketkäufern.
8. DATENSCHUTZ
Die Datenschutzerklärung ist integraler und bindender Teil dieser AGB.
9. ÄNDERUNG DER AGB
SAALBAU REINACH behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne
Angabe von Gründen zu ändern.
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