Saalbau Reinach

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für die Ticketkäuferinnen und -käufer

1. SAALBAU REINACH ALS AGENTIN DER VERANSTALTER

Die SAALBAU REINACH ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen, sondern

fungiert als Agentin von mehreren Veranstaltern. Vertragliche Beziehungen bezüglich der

Veranstaltungen bestehen ausschliesslich zwischen dem/der Ticketkäufer/in und dem jeweiligen

Veranstalter.

Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der/die Ticketkäufer/in den SAALBAU REINACH mit der

Abwicklung des Kartenkaufes sowie deren Zustellung.

2. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Für Vermögens-, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Organisation und

Durchführung von Veranstaltungen übernimmt die SAALBAU REINACH keine Haftung. SAALBAU

REINACH schliesst insbesondere jegliche Haftung aufgrund von Absagen und Verschiebungen von

Veranstaltungen oder wegen deren fehlerhafter Organisation und Durchführung aus.

Für die Richtigkeit der durch die SAALBAU REINACH (z.B. auf ihrer Internet-Seite und in anderen

Publikationsmedien) verbreiteten Informationen wird keine Gewähr geleistet. Insbesondere garantiert

die SAALBAU REINACH weder für die Korrektheit noch für die Vollständigkeit der Informationen.

SAALBAU REINACH haftet nicht für Schäden, welche infolge Nutzung der Saalbau-Internetseite

durch Störung, Unterbrüche und Überlastungen des EDV-Systems des Benutzers entstanden sind.

Desgleichen haftet SAALBAU REINACH nicht für Schäden aus Übermittlungsfehlern oder aus

anderen Mängeln.

3. VORSCHRIFTEN DES VERANSTALTERS / GÜLTIGKEIT DER TICKETS

Den Vorschriften des Veranstalters, welche bei diesem auf Anfrage erhältlich sind, ist Folge zu

leisten. Der/die Ticketkäufer/in anerkennt diese Vorschriften ausdrücklich, insbesondere bezüglich

der darin enthaltenen Sicherheitsauflagen, Alters- und weiteren Zutrittsbeschränkungen sowie

etwaiger anderer Vorschriften. Jeglicher Missbrauch der Tickets ist untersagt. Den Anweisungen des

Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung droht der Ausschluss von der

Veranstaltung.

Tickets sind nur gültig, sofern sie über einen offiziellen Vertriebskanal des SAALBAU REINACHS

bezogen und vollständig bezahlt worden sind. Der/die Ticketkäufer/in muss selbst sicherstellen, dass

sein/ihr Selfprint-Ticket vor Missbrauch (z.B. widerrechtliches Kopieren, Verändern oder Ausdrucken

durch Unberechtigte) geschützt ist. Tickets sind vor Feuchtigkeit, Schmutz, Beschädigung sowie

mechanischen oder optischen Einwirkungen etc. zu schützen. Der Barcode muss maschinenlesbar

sein.

Ebenfalls muss der/die Ticketkäufer/in selbst sicherstellen, dass seine/ihre Tickets bei

Eventdurchführung bezahlt ist/sind. Zu beachten sind hier insbesondere die Verarbeitungsfristen der

einzelnen Zahlungsmittel.

4. ERHEBUNG, VERARBEITUNG UND VERWENDUNG VON DATEN

Die Datenschutzerklärung ist integraler und bindender Teil dieser AGB.

SAALBAU REINACH erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert Personendaten, sofern dies zur

Erbringung von Dienstleistungen, zur Zustellung von Marketinginformationen und zum Ticketvertrieb

notwendig ist.

Personendaten wie Email Adresse, Name und Vorname, Adresse sowie Geburtsdatum, welche beim

Bestell- Anmeldungs- oder Akkreditierungsprozess angegeben werden, werden dem jeweiligen

Veranstalter, bei dem ein Ticket gekauft oder bei dem sich angemeldet bzw. akkreditiert wurde,

zwecks Vertragserfüllung, Zustellung weiterführender Veranstaltungsinformationen und

Einlasskontrolle zur Verfügung gestellt.

5. RÜCKGABE UND UMTAUSCH DER TICKETS

Rückgabe oder Umtausch der Tickets ist generell ausgeschlossen. Bei Verschiebungen von

Veranstaltungen sind die Tickets automatisch für das Verschiebungsdatum gültig. Wird eine

Veranstaltung abgesagt, so können die Tickets innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntgabe der Absage

durch SAALBAU REINACH zum Nennwert zurückgegeben werden. Der Rückforderungsanspruch

des/der Ticketkäufers/Ticketkäuferin richtet sich ausschliesslich gegen den Veranstalter

(Vertragspartner) und ist grundsätzlich bei diesem geltend zu machen. Die SAALBAU REINACH ist

indessen berechtigt aber nicht verpflichtet, noch nicht an den Veranstalter weitergeleitete und/oder

von diesen zurückvergüteten Beträgen namens des Veranstalters dem/der Ticketkäufer

Ticketkäuferin zurückzuerstatten. Rücknahme der Tickets und Rückzahlung der Ticketkosten

erfolgen gegebenenfalls durch diejenige Kaufstelle, die das Ticket ausgegeben hat.

In allen anderen Fällen sowie nach Ablauf der Frist von 30 Tagen kann die Rückgabe nur noch beim

Veranstalter gemäss dessen Rücknahme-Vorschriften erfolgen.

6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Abweichungen von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn

sie schriftlich vereinbart werden. Mit der Bestellung von Tickets anerkennt der/die Ticketkäufer/in die

obenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. SAALBAU REINACH behält sich vor, diese

Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für bereits

aufgegebene Bestellungen gelten solche Änderungen nicht. Sollten einzelne Punkte dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit

des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter (und der SAALBAU REINACH)

einerseits und dem/der Ticketkäufer/in andererseits ist materielles Schweizer Recht anwendbar.

Für den Auftraggeber / Veranstalter

1. INTEGRIERENDER BESTANDTEIL AGB GEGENÜBER TICKETKÄUFERN

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit Ticketkäuferinnen und Ticketkäufern (siehe oben)

bilden integrierenden Bestandteil dieser AGB für Auftraggeber bzw. Veranstalter.

2. HAFTUNGSAUSSCHLUSS GEGENÜBER VERANSTALTERN

Die Services der SAALBAU REINACH werden ausdrücklich ohne Mängelgewähr und ohne

Verfügbarkeitsgewährleistung bereitgestellt. Die SAALBAU REINACH haftet somit gegenüber

Veranstaltern, Agenturen oder anderen Anspruchsgruppen nicht für Mehraufwand, Schäden und

Folgeschäden, welche durch die Nutzung der SAALBAU Plattform entstanden sind. Insbesondere

haftet die SAALBAU REINACH nicht für Schäden oder Mehraufwand, welche infolge von Störungen

und Unterbrüchen der Plattform und anderer Softwarelösungen oder aus Übermittlungsfehlern

entstehen.

Für die Richtigkeit der durch die SAALBAU REINACH (z.B. auf ihrer Internet-Seite und in anderen

Publikationsmedien) verbreiteten Informationen wird keine Gewähr geleistet. Insbesondere garantiert

die SAALBAU REINACH weder für die Korrektheit noch für die Vollständigkeit der Informationen.

3. VERSCHIEBUNG UND AUSFALL VON VERANSTALTUNGEN

Wird eine Veranstaltung verschoben, sind die Tickets automatisch für die Ersatzveranstaltung gültig.

Eine Ersatzveranstaltung muss hierbei kumulativ die folgenden Kriterien erfüllen: 1. Gleiche oder

gleichwertige Künstler, 2. Gleiche oder gleichwertige Location, 3. Gleich- oder höherpreisige

Ticketkategorien.

Hierbei gelten folgende Fristen: Fällt eine Veranstaltung nicht aufgrund von «höherer Gewalt» aus,

ist die Ersatzveranstaltung im SAALBAU System innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntgabe der

Verschiebung aufzuschalten. Die Durchführung der Ersatzveranstaltung muss zudem innerhalb von

360 Tagen nach geplantem Datum der verschobenen Veranstaltung erfolgen. Wenn keine

entsprechende Ersatzveranstaltung aufgeschaltet und durchgeführt wird, so gilt die Veranstaltung

spätestens 60 Tage nach Bekanntgabe der Eventverschiebung als ausgefallen und wird

dementsprechend bearbeitet. Fällt eine Veranstaltung aufgrund von «höherer Gewalt» aus, gelten

verlängerte Fristen. In diesem Fall muss die Ersatzveranstaltung innerhalb von 180 Tagen nach

Bekanntgabe der Eventverschiebung im SAALBAU System aufgeschaltet werden und die

Durchführung der Ersatzveranstaltung muss innerhalb von 720 Tagen nach geplantem Datum der

verschobenen Veranstaltung erfolgen. Wenn keine entsprechende Ersatzveranstaltung aufgeschaltet

und durchgeführt wird, so gilt die aufgrund von «höherer Gewalt» verschobene Veranstaltung

spätestens 180 Tage nach Datum der Bekanntgabe der Eventverschiebung als ausgefallen und wird

dementsprechend bearbeitet. Als «höhere Gewalt» gelten unvorhersehbare aussergewöhnliche

Ereignisse, welche mit dem «Betrieb» der Veranstalterin nicht zusammenhängen, sondern mit

unabwendbarer Gewalt von aussen hereinbrechen wie exemplarisch Naturkatastrophen,

aussergewöhnliche Unwetter, Seuchen oder Ausbrüche von Krankheiten mit weitreichenden Folgen

(Aufzählung nicht abschliessend).

Veranstaltungen, wo die Durchführung einer Ersatzveranstaltung innerhalb der definierten Fristen

aufgrund ihrer Natur für die Ticketkäufer/innen nicht zumutbar ist, werden bei nicht fristgerechter

Durchführung als Eventausfälle behandelt. Beispiele für solche Veranstaltungen sind solche, welche

an einen Feiertag, an ein Datum oder an einen bestimmten Sachverhalt gebunden sind wie

Osterkonzerte, Silvesterpartys oder Public Viewings.

Fällt eine Veranstaltung ohne Ersatztermin aus, hat der Auftraggeber dem/der Ticketkäufer/in die

Ticketkosten vollständig zurückzuerstatten. Die SAALBAU REINACH als Auftragnehmerin (Agentin)

ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die Tickets zu stornieren und dem/der Ticketkäufer/in die

Ticketkosten zurückzuerstatten.

Die SAALBAU REINACH wird eine solche Rückabwicklung nur übernehmen, sofern die erhaltenen

Beträge noch nicht an den Auftraggeber weitergeleitet oder von diesem wieder zurückerstattet

wurden.

4. HAFTUNG FÜR KORREKTE UND SICHERE DURCHFÜHRUNG DER VERANSTALTUNG

Der SAALBAU REINACH haftet für eine gesetzeskonforme und sichere Durchführung seiner

Veranstaltung. Der SAALBAU REINACH erlässt wo nötig spezielle Vorschriften für die Durchführung

seiner Veranstaltung und macht diese dem Publikum zugänglich. Bei Verschiebung und Ausfall einer

Veranstaltung haftet der SAALBAU REINACH für die frühzeitige und korrekte Kommunikation

gegenüber den Ticketkäufern.

8. DATENSCHUTZ

Die Datenschutzerklärung ist integraler und bindender Teil dieser AGB.

9. ÄNDERUNG DER AGB

SAALBAU REINACH behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne

Angabe von Gründen zu ändern.

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